„Recht aus der App“

Zunehmend werden Rechtsdienstleistungen nicht mehr als persönliche Beratung oder Interessenvertretung, sondern als „automatisiertes“, online abrufbares Massenprodukt angeboten. Das Landgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass ein sogenannter kostenpflichtiger „Vertragsgenerator“ gegen die Schutzvorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes verstößt, durch das sichergestellt werden soll, dass anspruchsvolle rechtliche Dienstleistungen nur durch entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Das Gericht hat es zudem im wettbewerbsrechtlichen Sinne als irreführend gewertet, wenn entsprechend automatisierte Angebote mit Aussagen wie „in rechtssicherer Anwaltsqualität“ und „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ beworben werden.

LG Köln, Urt. v. 08.10.2019, Az. 33 O 35/19



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