Volker Regenhardt berät und vertritt Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und gewerbliche Schutzrechte (Marken- und Kennzeichenrecht, Urheberrechte).
Als Rechtsanwalt in renommierten Hamburger Kanzleien konzentrierte er sich stets auf die Lösung wirtschaftsrechtlicher Problemstellungen für inhabergeführte Betriebe und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht. Als Mitgesellschafter eines Marketingunternehmens realisierte er u. a. die Entwicklung, Einführung und Etablierung eines neuen Instruments zur Kundenbindung.
Im Jahre 2009 hat Volker Regenhardt als einer der ersten Hamburger Rechtsanwälte seine besondere Expertise in den Bereichen Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht durch den Erwerb der Zusatzqualifikation des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz bestätigt.