Volker Regenhardt berät und vertritt Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und gewerbliche Schutzrechte (Marken- und Kennzeichenrecht, Urheberrechte). Eines der Leistungsangebote ist neben der Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen die Begründung, Überwachung und Sicherung von Markenrechten.
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat in einer Entscheidung Ende 2017 festgestellt, dass zwischen den Zeichen „RAP“ und „RAP SHOT“ trotz identischer, geschützter Waren- und Dienstleistungsklassen keine Verwechslungsgefahr besteht.
Der BGH hat diesen Sommer entschieden, dass die Werbung mit einem fremden Markenkennzeichen für Produkte in Suchmaschinenanzeigen, z.B. Google AdWords, …