Kraftwerk, immer wieder Kraftwerk
Und wieder einmal hat sich ein höchstes Gericht mit der berechtigten oder unberechtigten Wiederholung relativ einfacher Tonfolgen befasst. Und wieder ging es um ein Werk der Gruppe Kraftwerk. Der europäische Gerichtshof hat im Sommer eine grundlegende Entscheidung zum sogenannten Sampling gefällt. Sampling ist die Verwendung einer bestehenden Ton- oder Rythmussequenz in einem neuen musikalischen Zusammenhang. In der rechtlichen Würdigung kann sämtlichen ohne Zustimmung des Tonträger Herstellers einen unberechtigten Eingriff in dessen Rechte darstellen. Die Nutzung eines Audiofragmenten, in geänderter und beim Hören nicht wieder erkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung des „älteren Berechtigten“keinen Eingriff in dessen Rechte dar.
EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 – C 476/17